AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

UH Schmitt Bau
Hauptstraße 103, 75217 Birkenfeld

Stand: September 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen UH Schmitt Bau und seinen Kunden.
Sie finden Anwendung auf Dienstleistungen (z. B. Pflasterarbeiten, Hausmeisterservice, Entrümpelung, Transporte)
sowie auf die Vermietung von Geräten und Zubehör. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt,
es sei denn, UH Schmitt Bau stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Annahme eines Angebots von UH Schmitt Bau
zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Bestätigung durch UH Schmitt Bau.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise in Euro inkl. gesetzlicher MwSt., sofern nicht anders angegeben.
  • Bei Dienstleistungen können Abschlagszahlungen nach Baufortschritt verlangt werden.
  • Bei Vermietungen kann eine Kaution erhoben werden; die Höhe richtet sich nach Anzahl und Art der Geräte und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe vollständig erstattet.
  • Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.

3a. Mietstaffelung

  • Tagesmiete = 24 Stunden
  • Wochenmiete = 7 Kalendertage
  • Monatsmiete = 4 Wochen (28 Tage)

Es gelten die auf der Website von UH Schmitt Bau veröffentlichten Mietpreise.
Bei Überschreitung der Mietzeit werden zusätzliche Miettage berechnet.
Eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages ist ausgeschlossen.

4. Leistungsumfang

UH Schmitt Bau erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht nach den anerkannten Regeln des Handwerks.
Mietgeräte werden in funktionsfähigem Zustand übergeben; Zubehör wird nur mitgeliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

5. Pflichten des Kunden

  • Der Kunde stellt den freien Zugang zur Baustelle bzw. zum Einsatzort sicher.
  • Bei Mietgeräten verpflichtet sich der Kunde, die Geräte sachgemäß zu bedienen, vor Verlust/Beschädigung zu schützen und Betriebsanleitungen einzuhalten.
  • Mängel sind bei Übergabe unverzüglich schriftlich anzuzeigen; spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

6. Kaution und Mietbedingungen

Für die Vermietung kann eine Kaution erhoben werden; die Höhe richtet sich nach Anzahl und Art der Geräte.
Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe vollständig erstattet. Mietgeräte sind zum vereinbarten Termin
in ordnungsgemäßem, gereinigtem Zustand zurückzugeben; bei verspäteter Rückgabe werden zusätzliche Mietkosten berechnet.

7. Haftung

UH Schmitt Bau haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden,
Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Verlust oder Diebstahl der Mietgeräte entstehen.

Mietfahrzeuge und Baumaschinen sind vollkasko-versichert. Der Kunde trägt im Schadensfall den vereinbarten
Selbstbehalt, mindestens jedoch 1.000 €. Schäden sind unverzüglich an UH Schmitt Bau zu melden.
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder unsachgemäße Nutzung sind nicht von der Versicherung gedeckt
und vom Kunden in voller Höhe zu ersetzen.

8. Abnahme / Rückgabe

  • Dienstleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung beanstandet.
  • Mietgeräte sind in ordnungsgemäßem, gereinigtem Zustand zurückzugeben; festgestellte Schäden oder Verschmutzungen können berechnet werden.

9. Stornierung und Rücktritt

Bei Mietverträgen gilt: Wird die Miete nicht rechtzeitig angetreten oder storniert, kann eine Ausfallgebühr erhoben werden.
UH Schmitt Bau ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist, Insolvenz anmeldet
oder Geräte unsachgemäß nutzt.

10. Datenschutz

UH Schmitt Bau verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (DSGVO).
Näheres regelt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Pforzheim.

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